Tätigkeitsbericht der Hartmannbund-Stiftung "Ärzte helfen Ärzten" für das Berichtsjahr 2003
Die Hartmannbund-Stiftung "Ärzte helfen Ärzten" ist eine rechtsfähige Stiftung. Der Sitz der Stiftung ist Bonn. Sie unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen, die durch den Regierungspräsidenten in Köln ausgeübt wird.
Der Vorstand der Stiftung, der vom Gesamtvorstand des Hartmannbundes benannt wird, bestand im Berichtszeitraum aus den Herren Dr. Hans-Jürgen Thomas (Vorsitzender), Dr. Karl-Heinz Röderer (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Wilfried Beckmann, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe und Dr. Manfred Richter-Reichhelm. Der Verwaltungsausschuss der Stiftung bestand aus den Herren Dr. Karl-Heinz Röderer (Vorsitzender), Dr. Hans-Jürgen Thomas (stellvertretender Vorsitzender ) und Dr. Thomas Lipp. Die Geschäftsführerin ist Frau Dr. Helene Kneip.
Die vor 49 Jahren gegründete Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Dazu gehören laut Satzung "die Förderung der Erziehung und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe von Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztkindern und in bestimmten, auf Bedürftigkeit und besondere Notlagen geprüften Einzelfällen auch die Hilfestellung bei der Berufseingliederung von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten oder deren nächsten Angehörigen, wenn aus politischen oder sonstigen Gründen der Unterhalt dieses Personenkreises nicht gewährleistet ist" (§2, Absatz 2 der Stiftungssatzung).
In den ersten drei Monaten des Jahres 2003 wurde die Stiftungsarbeit noch maßgeblich von der Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Ärztinnen und Ärzte bestimmt. Da auch in dieser Zeit Spenden für die Hochwasseropfer eingingen, wurde das Konto nicht, wie vorher festgelegt, Ende 2002 geschlossen, sondern erst im April 2003. Ein Teil der weiteren noch eingegangenen Spenden wurden an von den Kammern und KVen in dieser Zeit gemeldete Ärztinnen und Ärzte, die ihren Hochwasserschaden verspätet gemeldet hatten, gemäß den Richtlinien des Solidarausschusses ausgezahlt. Die verbleibenden Mittel wurden mit der Kontoschließung an die KV Sachsen überwiesen, die diese an die Ärztinnen und Ärzte weitergab, die einen Nettoschaden von immer noch mehr als 100.000 € selbst zu tragen hatten. An dieser Stelle sei den zahllosen Spendern nochmals herzlich gedankt, die es der Stiftung ermöglichten, schnell und unbürokratisch zu helfen.
Im letzten Jahr war die Einnahmesituation bei der Stiftung schlechter als im Jahr 2002. Durch Auflösung von Rücklagen konnte jedoch das Unterstützungsprogramm der Stiftung ohne Einschränkungen umgesetzt werden.
Entsprechend den Richtlinien erfolgte zweimal im Berichtsjahr die Vergabe von Stipendien. Die Unterstützung erfolgte nach vorheriger Antragstellung. Voraussetzung ist, dass sich die Eltern der um Hilfe bittenden Arztkinder in einer finanziellen Notsituation befinden. Bei Prüfung der Bedürftigkeit ist die Stiftung an die Voraussetzungen des § 53 der Abgabenordnung gebunden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 661 Arztkinder unterstützt und damit 40 Kinder mehr als im Vorjahr. Ebenfalls erhielt ein im Ruhestand lebender Arzt eine Unterstützung. Er lebt im Pflegeheim und die Kosten hierfür werden u.a. von der Sozialhilfe getragen. Er selbst verfügt nur über ein geringes Taschengeld. Es wurden weiterhin zwei Ärztinnen, zwei Ärzte und eine Arztehefrau unterstützt, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr berufstätig sein können und eine ganz geringe Rente oder aber Sozialhilfe beziehen. Außerdem wurden zwei Arztkinder mit Down-Syndrom unterstützt, die zwar nicht mehr im Schulalter waren, deren Eltern aber nach ihrer Übersiedlung aus der ehemaligen Sowjetunion aufgrund ihres Alters keine Anstellung fanden. Schließlich wurden acht Ärztinnen und Ärzte mehrmalig im Berichtsjahr unterstützt. Hierbei handelt es sich um Ärztinnen und Ärzte in der so genannten Anpassungszeit, die in der Bundesrepublik die Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung mit der hiesigen nachweisen müssen und während dieser Zeit keine Vergütung erhielten, sondern von der Sozialhilfe lebten.
Weiterhin wurden gemeinsam mit der Otto Benecke Stiftung zwei Pharmakologie- und drei Seminare zur Gesprächsführung durchgeführt. An jedem Seminar nahmen ca. 25 aus Mittel- und Osteuropa übergesiedelte Ärztinnen und Ärzte und Kontingentflüchtlinge teil. Für weitere 35 Ärztinnen und Ärzte übernahm die Stiftung die Gebühren für die Teilnahme an den Seminaren "Arzt im Rettungsdienst", Strahlenschutz" oder "Sonographie". Diese Maßnahme war von besonderer Bedeutung, da es sich bei diesem Personenkreis ausschließlich um Ärzte handelte, die ihre Anpassungszeit auf der Basis eines Stipendiums der Otto Benecke Stiftung, das monatlich ohne Nebenkosten 365 € beträgt, absolvierten oder aber in dieser Zeit weiter die Sozialhilfe bezogen, und die vor der Gleichwertigkeitsprüfung standen. Da die von der Stiftung finanzierten Seminare hauptsächlich die Gebiete umfassen, auf denen defizitäres Wissen vorliegt, stellte diese Maßnahme eine wichtige Prüfungsvorbereitung dar. Weiterhin wurden mit der Direktorin der Kulturakademie Dresden Gespräche hinsichtlich der Durchführung eines vierwöchigen Seminars zur Vorbereitung auf die Gleichwertigkeitsprüfung geführt. Entsprechende Seminare wurden für das Jahr 2004 geplant und die Rekrutierung der Seminarteilnehmer für das erste Seminar im Januar 2004 vorgenommen.
Wie in den Vorjahren erfolgte durch die Geschäftsführerin die Beratung von Ärztinnen und Ärzten hinsichtlich ihrer beruflichen Integration mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beratung erfolgte sowohl im persönlichen Gespräch in der Geschäftsstelle als auch telefonisch und schriftlich. Ebenfalls wurde anlässlich von Ärzteseminaren, zu denen Vertreter der Stiftung regelmäßig eingeladen werden, beraten. Zudem wurde in diesem Zusammenhang im Juni 2003 eine Fortbildungsveranstaltung für insgesamt 77 Absolventen der Medizinischen Universität Altai in Bonn durchgeführt. Thematisiert wurde vor allem die seit 2002 gesetzlich vorgesehene Gleichwertigkeitsprüfung.
Einen weiteren Arbeitsbereich stellte das Studentenwohnheim der Stiftung in Berlin dar. Das Wohnheim bietet insgesamt 56 Arztkindern Wohnraum zu günstigen Konditionen an.
Die Hartmannbund-Stiftung "Ärzte helfen Ärzten" wird von der gesamten Ärzteschaft getragen. Sie hilft unbürokratisch und effektiv dort, wo Unterstützung dringend erforderlich ist. Viele Dankschreiben der Unterstützten belegen, wie wichtig die finanzielle Hilfe sowie die Beratung durch die Stiftung beim Neuanfang in der Bundesrepublik sind. Von großer Bedeutung ist jedoch auch für die Ärztinnen und Ärzte die mit der Spendenbereitschaft der Ärzteschaft dokumentierte Solidarität und Kollegialität, die ihnen Mut für den beruflichen Neubeginn gibt.
Die Stiftung hofft zukünftig weiter auf diejenigen zählen zu können, die ihr bisher ihre selbstlose Unterstützung haben zukommen lassen. Sie hofft auch zusätzliche Spender zu gewinnen, damit das anspruchsvolle Programm in Zukunft garantiert werden kann.
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