Hochwasser 2002
Über 3 Millionen € wurden im Jahre 2002 an die vom Flutwasser betroffenen Ärztinnen und Ärzte weitergegeben
Gleich zu Beginn der Hochwasserkatastrophe, von der in erster Linie die neuen Bundesländer betroffen waren, wurde bei der Hartmannbund-Stiftung "Ärzte helfen Ärzten" im August ein Sonderkonto eingerichtet, auf dem bis zum Ende des Jahres 2002 3,25 Mio. € an Spenden eingingen.
Zur Gewährleistung, dass die Gelder schnell, unbürokratisch und gerecht verteilt würden, wurde ein Solidarausschuss, bestehend aus Vertretern der betroffenen Kammern und KVen, der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundestierärztekammer, des Bundesverbandes der Praktischen Tierärzte, des NAV-Virchow-Bundes, des Deutschen Hausärzteverbandes, des Hartmannbundes und der Hartmannbund-Stiftung "Ärzte helfen Ärzten" gegründet, der sich bereits am 27. August 2002 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammensetzte. Anlässlich dieser Sitzung wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, dass alle betroffenen KVen die bei ihnen im Rahmen der Hochwasserkatastrophe eingegangenen Spendenmittel auf das Sonderkonto bei der Stiftung überweisen. Die Bundestierärztekammer, der Bundesverband der Praktischen Tierärzte und die Brendan-Schmittmann-Stiftung des NAV-Virchow-Bundes überwiesen in der Folgezeit die bei ihnen für die Flutwassergeschädigten eingegangenen Spendenmittel ebenfalls auf dieses Sonderkonto. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass alle von der Ärzteschaft für die vom Flutwasser geschädigten Kollegen gespendeten Mittel nach einheitlichen bedarfsorientierten Kriterien gerecht verteilt werden konnten.
Der Solidarausschuss legte auf seiner ersten Sitzung fest, dass alle Kollegen, die sich bei Ihren Kammern, KVen und Berufsverbänden mit ihren Schäden gemeldet hätten, nach eingehender Prüfung durch die Organisationen umgehend eine erste Soforthilfe erhalten sollten. Bei der direkten finanziellen Hilfe wurden die Schäden in die Kategorien großer Schaden, mittlerer Schaden und kleiner Schaden eingeteilt und es wurde vor dem Hintergrund der eingegangenen Spenden vom Solidarausschuss beschlossen, zunächst für die Kolleginnen und Kollegen mit kleinen Schäden einen Betrag von 1.170 €, für die Kolleginnen und Kollegen mit einem mittleren Schaden 2.340 € und schließlich für diejenigen mit einem großen Schaden 4.680 € aus dem Spendenfonds zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der so beschlossenen ersten Soforthilfe wurden Anfang September an 420 Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte insgesamt 1.123.540 € überwiesen.
Am 18. September traf der Solidarausschuss erneut zusammen, um ein koordiniertes Vorgehen hinsichtlich der Unterstützung beim Wiederaufbau der durch die Hochwasserkatastrophe schwer geschädigten Praxen und selbst genutzten Immobilien festzulegen. Es wurde bestimmt, dass die restlichen und die noch eingehenden Spendenmittel an die besonders schwer geschädigten Ärztinnen und Ärzte nach einer einheitlichen Quote verteilt werden sollten. Vorab sollten die jeweiligen Kammern und KVen bzw. Tierärztekammern die Schadenssummen ermitteln, die nach Zahlungen durch Versicherungen und Inanspruchnahme sonstiger für die Hochwasseropfer bereitgestellten Gelder noch von den Ärztinnen und Ärzten selbst zu tragen seien. Diese Nettoschadenssummen wurden der Stiftung mitgeteilt und diese ermittelte gemeinsam mit den mit der Hochwasserhilfe befassten Kammern und KVen zum Spendenstand 28. November 2002 die Auszahlungsquote. Anlässlich der dritten Sitzung des Solidarausschusses am 28. November 2002 wurden die Berechnungen vorgestellt und beschlossen, aus den noch auf dem Sonderkonto vorhandenen Spendenmittel 17.5 % der Nettoschäden zu erstatten. Anfang Dezember wurden 1.925.091 € an insgesamt 139 Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte ausgeschüttet.
Nachdem Anfang Dezember alle Gelder verausgabt waren, gingen bis zum Jahresende sowie zu Beginn von 2003 noch ca. 200.000 € ein. Ende März 2003 wurde das Sonderkonto geschlossen. Die sich noch auf dem Konto befindlichen Mittel wurden an die KV Sachsen überwiesen, die diese Mittel den besonders geschädigten Ärztinnen und Ärzten zu Gute kommen ließ.
Diese große Hilfsaktion war nur möglich, weil sich die gesamte Ärzteschaft solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen in Not zeigte. All den Spendern gilt der ausdrückliche Dank der betroffenen Ärztinnen und Ärzte sowie der im Solidarausschuss vertretenen ärztlichen Organisationen. Aber auch der Deutschen Apotheker und Ärztebank, die in diesen Hilfsfonds 1,25 Mio. € einzahlte, gilt der Dank aller auf diese Weise unterstützen Ärzte und Tierärzte.
|
|